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Trauma Institut Mainz

Trauma – Splitter der Erinnerung

Erinnerungen an Traumatisierungen: ist das Unfassbare fassbar?

Gewalt hinterlässt Spuren im Körper und in der Seele. Während körperliche Spuren sichtbar sind, bleiben psychische Folgen oft lang verborgen oder weniger greifbar. Gewalt verändert Strukturen im Gehirn und Gewalt verändert Erinnerungen. Das macht die Aufarbeitung von Gewalt so schwierig für Betroffene, für TherapeutInnen, aber auch für JuristInnen. Im Folgenden werden zunächst die Besonderheiten der traumatischen Gedächtnisverarbeitung dargestellt, bevor die Dissoziation als Bewältigungsstrategie erläutert wird. Ein Ausblick auf die Schwierigkeiten bei der Glaubhaftmachung und die Diskussion um falsche Erinnerungen zeigen die juristischen Schwierigkeiten und die gesellschaftspolitische Problematik im Umgang mit traumatischen Erinnerungen auf.

Die normale Gedächtnisverarbeitung

Das Gedächtnis funktioniert nicht wie eine Festplatte oder wie eine Fotografie: einmal gespeichert, immer vorhanden. Erinnerungen verblassen; wer Vokabeln pauken musste, weiß das. Informationen werden selten nur abstrakt gespeichert, sondern sind in der Regel mit Emotionen, Assoziationen, Körpererfahrungen und einem größeren Kontext verbunden. Oftmals erhalten unsere Erinnerungen erst aus diesem Zusammenhang eine Bedeutung für uns und für die Art und Weise, wie wir die Welt begreifen. Das Vorhandensein eines Gewitters mit Blitz und Donner zum Beispiel ist eine objektive Begebenheit, jedoch mag es Menschen geben, die sich voller Angst vor dem Donnergroll verkriechen, während Andere die Schönheit und die Ästhetik der Blitze am nachtdunklen Himmel bewundern und Dritte den beginnenden Regen dankbar begrüßen. Die objektive Begebenheit, das Gewitter, löst Emotionen, Affekte und Körperreaktionen aus. Die Angst vor dem vor dem einschlagenden Blitz könnte zum Beispiel mit einer erhöhten Herzfrequenz oder einem Zittern des Körpers einhergehen. Diese Emotionen haben auch einen Einfluss auf die bewusste kognitive Bewertung des Erlebten. Eine Person, die Angst vor dem Gewitter hat, wird dieses kognitiv als Bedrohung bewerten. In manchen Fällen kann es auch zu kognitiven Verzerrungen kommen. Dann wäre sich eine Person vielleicht sicher, dass es sich bei dem Gewitter um ein Zeichen göttlichen Zorns handelt, den man schuldhaft auf sich geladen hat. Dennoch unterscheidet sich diese Gedächtnisverarbeitung deutlich von den Gedächtnisprozessen, die mit traumatischen Erlebnissen verbunden sind. Selbst die Person, die das Unwetter als Ausdruck des Zorns der Götter erlebt hat, ist in aller Regel anschließend in der Lage, sich an diese Begebenheit zu erinnern. Die Gegebenheit ist in die eigene Biografie integriert, gehört eindeutig der Vergangenheit an (selbst wenn die Angst bleibt), hat Anfang und Ende und kann im Sinne eines Narratives berichtet werden. Die Erinnerung kann durch die Erzählung eine soziale Funktion übernehmen. Aus Geschichten kann man lernen. Und wenn sich das Erlebte jederzeit rekonstruieren lässt, dann kann man die Erfahrung mit anderen Menschen teilen und erfährt Empathie und Mitgefühl. Dieser soziale Kontext prägt wiederum die Erinnerung an das Erlebnis selbst: Jede Schilderung eines Ereignisses ordnet dieses neu und führt damit zu einem „Überschreiben“ der Erinnerung. So kann der schöne Weihnachtsbaum der Kindheit bei jeder Erzählung noch schöner und leuchtender werden.

Erinnerungen an traumatische Erlebnisse

Erinnerungen an traumatische Gegebenheiten sind anders. Sie haben keine soziale Funktion und weder Anfang noch Ende, sie sind ohne zeitliche Begrenzung. Traumatische Ereignisse sind dadurch gekennzeichnet, dass die normalen Verarbeitungskapazitäten überfordert sind. Was „im Kopf nicht auszuhalten“ ist, kann nicht in Worte gefasst und berichtet werden. Je stärker Entsetzen und Angst einen Menschen erfüllen, desto weniger können traumatische Geschehnisse im biographischen Gedächtnis narrativ integriert werden. Was nicht versprachlicht ist, ist nicht abrufbar. Die Erinnerungen sind vom normalen Erleben abgespalten, „wegdissoziiert“, aber sie sind nicht weg. Was sich nicht bewusst ins Gedächtnis rufen lässt, kann dennoch durch Trigger hervorbrechen. Trigger sind Reize, die sensomotorisch, gedanklich oder emotional an das Traumageschehen erinnern können. Durch sie werden Schreck- und Angstreaktionen erneut ausgelöst, ohne dass die daraus folgenden automatischen Notfallmechanismen der bewussten Kontrolle des Frontalhirns zugänglich wären. Manchmal reagieren Betroffene rein körperlich auf Trigger, ohne, dass sie die Körperreaktionen zuordnen können. Das Auftauchen dieser abgespalten traumatischen Erinnerung bedeutet in aller Regel eine Re-Traumatisierung, diese ist keineswegs nützlich oder hilfreich zur Traumabewältigung.

Diese Reaktionen sind manchmal der einzige Hinweis auf eine erfolgte Traumatisierung. Eine dissoziative Barriere verhindert, dass die Betroffenen realisieren, was ihnen widerfahren ist. Allerdings lässt sich keineswegs von einer körperlichen Reaktion kausal auf ein zugrundeliegendes traumatisches Erlebnis schließen.

Dissoziation als Bewältigungsstrategie

Die Fähigkeit zur Dissoziation als Reaktion auf ein traumatisches Erleben ist Menschen gegeben. Besonders ausgeprägt ist sie aber bei Kindern bis zum Eintritt des Schulalters. Ein Trauma wirkt sich umso gravierender aus, je jünger ein Kind ist, je stärker die körperliche Verletzung ist, je häufiger sie stattfindet und je sadistischer und gezielter ein Kind misshandelt wird. Eine dissoziative Identitätsstörung entsteht, wenn kleine Kinder im Alter bis zu fünf oder sechs Jahren Gewalt, Folter und Todesnähe erleben müssen. Wenn das Kind keine Möglichkeit hat, das Erlebte in die noch unreife, eigene Persönlichkeit zu integrieren, bleibt das Erleben abgespalten und bei wiederholter Misshandlung bilden sich im Inneren weitere Personen aus, die das Leid auf viele Schultern verteilen und damit tragen helfen. Diese Innenpersonen haben zum Teil wenig oder keine Kenntnis voneinander, da ihr Entstehen an die jeweiligen Traumatisierungen gekoppelt ist und den Zweck hat, das Gewalterleben aus dem Alltag des Kindes fernzuhalten. Das Kind bewahrt sich eine scheinbar unverletzte Alltagsperson, die von dem Grauen keine Kenntnis hat und versucht, ein möglichst unauffälliges, möglichst normales Leben zu leben.

Tätergruppierungen können sich diese Fähigkeit von Kindern zu Nutze machen, indem sie durch gezielte Gewaltanwendung und Folter, durch Drogen, Hypnose und Konditionierung Innenpersonen „erschaffen“, die jeweils bestimmte Funktionen auf Abruf erfüllen. Als Beispiel hierfür mag die Herstellung von kinderpornographischem Material, eigentlich Kinderfolterdokumentation, dienen. Keiner kann ernsthaft behaupten, Kinder beteiligten sich freiwillig an solchen Darstellungen, die umso teurer verkauft werden, je brutaler und sadistischer die Misshandlungen ausfallen. Aber nicht nur zur Befriedigung pädokrimineller Bedürfnisse werden Kinder trainiert, misshandelt und regelrecht ausgebildet. Es gibt auch ideologisch motivierte Gruppierungen, die in ritualisierter Form, in rituellem Kontext Kinder misshandeln, missbrauchen und sie Folter und sexualisierter Gewalt unterwerfen, um sie für die eigenen Zwecke und Ziele abzurichten. Neben der Dissoziation, sind Drohungen, Gewalt und Erpressung Mittel, mit denen die Peiniger von dem Kind verlangen absolutes und ewiges Schweigen über die Straftaten zu bewahren.

Betroffene Kinder wachsen heran, ihre Alltagspersonen wissen vielleicht von nichts. Dennoch haben die Traumatisierungen Auswirkungen, die wir als Krankheitsbilder kennen: Schmerzen, Ängste, Depressionen, immunologische oder psychosomatische Erkrankungen und immer wieder (para-)suizidale Handlungen. Aufgrund von diesen Erkrankungen suchen Betroffene medizinische Hilfe nicht mit der Aussage: „ich bin über Jahre und Jahrzehnte sexuell ausgebeutet worden; ich bin Opfer pädokrimineller organisierter Gewalt. Ich bin Viele; ich bin multipel.“ Bei komplex traumatisierten Menschen dauert es oft sehr lange, mitunter bis zu zehn Jahren, bis die Zusammenhänge zwischen erlittener Gewalt, körperlichen Beschwerden und psychischer Symptomatik erkennbar werden. PsychotherapeutInnen haben die Aufgabe, den PatientInnen dabei zu helfen, ein Narrativ für das Geschehene zu entwickeln, das heißt, häufig lernen PatientInnen erst allmählich Worte für das zu finden, was ihnen widerfahren ist. Erst wenn es einen Raum dafür gibt, dass das Undenkbare nicht nur gedacht, sondern auch gesagt werden kann und wenn es jemanden gibt, der bereit ist, zuzuhören und zu bestätigen: „ich halte für denkbar, dass es so war wie du sagst“ können massiv verletzte Menschen den Mut fassen, über ihre Verletzungen zu reden. Dies ist nur möglich, wenn TherapeutInnen ein Bewusstsein dafür haben oder entwickeln, dass auch kriminelle Akte und nicht nur neurotische Störungen oder konflikthafte Verhaltensmuster einer Psychopathologie oder den psychosomatischen Störungen zugrunde liegen können. Und diese kriminellen Akte können unter Umständen Jahre oder Jahrzehnte in der Vergangenheit liegen.

Wie ist es um die Glaubhaftigkeit der geschilderten Gegebenheiten bestellt?

Liegt der psychischen Erkrankung von Betroffenen eine Gewalttat zugrunde, ist dies eigentlich ein Thema für die Justiz. PsychotherapeutInnen gehen davon aus, dass den Äußerungen ihrer KlientInnen ein wahrer Kern zugrunde liegt, oder sie nehmen an, dass zumindest ein relevantes Bedürfnis besteht, von solchen Gewaltszenen zu berichten, das es vielleicht noch zu verstehen gilt. Für JuristInnen sieht das anders aus. Sie müssen nämlich, wenn schon nicht „die Wahrheit“ finden, so doch wenigstens Tatbestände nachvollziehbar erkennen und beschreiben können. Dabei gilt nach einem Urteil des Bundesgerichthofs aus dem Jahre 1999, insbesondere im Strafrecht, die aussagepsychologische Begutachtung als Standard. Für Opfer von (sexueller) Gewalt ist die aussagepsychologische Begutachtung oft außerordentlich belastend. Sie ist es umso mehr, als von der sogenannten „Nullhypothese“ ausgegangen wird. Das bedeutet, die Aussage wird solange als nicht erlebnisbasiert gewertet, bis diese Hypothese sich nicht mehr halten lässt. Opfern von Gewalt wird Irrtum oder gar Lug und Trug unterstellt, solange, bis diese Annahme verworfen werden muss. Vor dem Hintergrund fragmentierter Erinnerungen ist es aber gerade Opfern von schwerster Gewalt kaum möglich, ihr Erlebnis so zu schildern, dass die Nullhypothese widerlegt wird.

Zudem kommen in letzter Zeit auch methodische Zweifel an der aussagepsychologischen Begutachtung auf. Malte Meißner nennt eine Metaanalyse aus dem Jahr 2008, die von einer Fehlerwahrscheinlichkeit von ca. 30% ausgehti.

Lange Zeit galt die Bearbeitung von traumatischen Begebenheiten und Erinnerungen im psychotherapeutischen Kontext als zentrales Problem für die Glaubhaftmachung von erlittener Gewalt, da sich Erinnerungen im Laufe einer Therapie verändere. Folgte man dieser Vorstellung, müssten Betroffene zwischen Klage und Therapie wählen. Oft ist die Rekonstruktion des Geschehens jedoch erst im therapeutischen Kontext möglich. Erst wenn die so verletzten und geschädigten Menschen eine verlässliche Unterstützung haben, können sie den Mut aufbringen, sich mit der eigenen Vergangenheit auseinander zu setzen. Für die Justiz bedeutet das: je früher, je sadistische, je konsequenter Kinder sexuell ausgebeutet, gar rituell misshandelt und missbraucht werden, desto unmöglicher wird die soziale Anerkennung der Beschädigung und die rechtliche Verfolgung der Täter.

Darüber hinaus gibt es Interessengruppierungen, die verzögert auftretende Erinnerungen an sexuelle Gewalt grundsätzlich infrage stellen und als von Therapeuten induzierte falsche Erinnerungen disqualifizieren. Erinnerungen, die den Betroffenen aufgrund der schweren Traumatisierung nicht im biographischen Gedächtnis narrativ zur Verfügung stehen und erst im Laufe der Therapie bearbeitbar werden, werden als falsch und nicht erlebnisbasiert bezeichnet. 1992 gründete sich in den USA die False Memory Syndrome Foundation (FMSF), eine Bewegung, die sich die Unterstützung der zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs an Kindern Beschuldigten auf die Fahne geschrieben hat. Seit 2012 gibt es auch hier eine entsprechende Gesellschaft, False Memory Deutschland e.V., die auf ihrer Homepage postuliert: „Wenn in einer Psychotherapie erwachsener Personen Erinnerungen an traumatische Kindheitsereignisse entstehen, die vorher nicht vorhanden waren, sind es in der Regel falsche Erinnerungen“ (Fett im Original). Es bleibt unklar, worauf sich das Postulat dieser Regelhaftigkeit stützt. Bei der Diskussion um richtige oder falsche Erinnerungen muss beachtet werden, dass das „False Memory Syndrome“ kein Syndrom im medizinischen Sinne ist. Das „Falsche Erinnerungssyndrom“ ist als Syndrom nicht exakt beschreibbar und nicht klar diagnostizierbar. Es gibt keinen Kriterienkatalog, der erfüllt sein muss. In den internationalen Diagnoseschlüsseln und diagnostischen Manual ICD10/DSM V taucht diese Diagnose nicht auf. Die Argumentation der False Memory-Bewegung diskreditiert TherapeutInnen, kommt TäterInnen entgegen und erschwert es Opfern, ihr erlittenes Unrecht verarbeiten zu können.

Menschen neigen dazu, Böses nicht wahrhaben zu wollen. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass 25% aller Frauen in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren in ihrem Leben Gewalterfahrungen gemacht habenii, wenn wir bedenken, dass ca. 0,5 – 3% der Bevölkerung unter einer dissoziativen Identitätsstörung leidetiiiiv, dann muss das Ausmaß der erlittenen Gewalt so enorm sein, dass wir es lieber nicht wahrhaben wollen. Kindesmisshandlungen, Kindesmissbrauch, Folter an kleinen Kindern, das ist etwas, was wir mit unseren ethischen und moralischen Grundsätzen nicht vereinen können und wollen. Der Rückschluss, dass „nicht sein kann, was nicht sein darf“ ist nachvollziehbar aber nicht hilfreich. Wir müssen anfangen, das für möglich zu halten, was wir hören. Nur wenn wir den Betroffenen zuhören mit der Bereitschaft ihnen Glauben schenken zu wollen, kann sich etwas ändern.

Weiterführende Literatur:

  • van der Kolk, Bessel. Verkörperter Schrecken, Traumaspuren in Gehirn, Geist und Körper und wie man sie heilen kann. Deutsche Ausgabe G.P.Probst Verlag GmbH, Lichtenau/Westf. 2015
  • van der Hart, Onno; Nijenhuis, Ellert; Steele, Kathy. Das verfolgte Selbst, Strukturelle Dissoziation und die Behandlung chronischer Traumatisierung. Junfermann Verlag Paderborn, 2008.

i Meißner, Malte. Der Konflikt der Aussagepsychologie mit dem Stand der Wissenschaft, in Interdisziplinäre Fachzeitschrift für Prävention und Intervention – Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, 16. Jahrgang, Heft 2/2013, S. 146-167

ii Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004. vgl. Schröttle/

Müller in: BMFSFJ 2004

iii Gast U,, Rodewald F, Hofmann A, Mattheß H, Nijenhuis E, Reddemann L,Emrich, HM (2006). Die dissoziative Identitätsstörung – häufig fehldiagnostiziert. Deutsches Ärzteblatt, 47, 3193-3200

iv International  Society  for  the  Study  of  Trauma  and Dissociation. (2011). [Chu, J. A., Dell, P. F., Van der Hart, O., Cardeña, E., Barach, P. M., Somer, E., Loewenstein, R. J., Brand, B., Golston, J. C., Courtois, C. A., Bowman, E. S., Classen, C., Dorahy, M., Şar, V., Gelinas, D. J., Fine, C. G., Paulsen, S., Kluft, R. P., Dalenberg, C. J., Jacobson-Levy, M., Nijenhuis, E. R. S., Boon, S., Chefetz, R. A., Middleton, W., Ross, C. A., Howell, E., Goodwin, G., Coons, P. M., Frankel, A. S., Steele, K., Gold, S. N., Gast, U., Young, L. M. &  Twombly,  J.].  Guidelines  for  treating  dissociative  identity  disorder  in  adults,  3 rd   revision.  Journal  of  Trauma  & Dissociation, 12, 115–187.

Dieser Artikel erschien 2017 im CASTAGNA Themenheft 2017/Jahresbericht 2016. Den Link zu den Themenheften finden Sie hier, wo Sie alte Ausgaben auch bestellen können.

Gedächtnisprozesse: Traumaerinnerung contra Aussagepsychologie – Die Kriminalpolizei

Beitrag von Dr. Brigitte Bosse über Traumaerinnerung und Aussagepsychologie, erschienen in „Die Krimalpolizei“, der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (2016 Heft 4). Den Originalbeitrag finden Sie hier.

Es gibt sie, die Pädokriminalität. Und es gibt Filme über sexuelle Folter an kleinen Kindern. Kein Zweifel, dass Kinder unfreiwillig zu Hauptdarsteller/innen dieser Filme werden, die umso teurer sind, je jünger die Kinder sind und je sadistischer die dargestellte sexuelle Misshandlung ist.

Und es gibt sie, die Opfer körperlicher, emotionaler und sexualisierter Gewalt, einer Gewalt, die sich tagtäglich in den Familien, quer durch alle Bildungsschichten hindurch abspielt. Und es gibt auch sie, die Menschen mit einer dissoziativen Identitätsstörung, früher multipel genannt, die meist folterähnliche Qualen mit gefühlter Todesnähe im Kleinkindesalter bis zu 5 Jahren erlitten haben, ohne, dass eine helfende und trostspendende Bezugsperson in der Nähe war.

Diese Menschen sind Opfer krimineller Akte, deshalb steht ihnen nach deutscher Rechtsauffassung Anspruch nach dem Opfer-Entschädigungsgesetz zu. Die Straftaten selbst sind justiziabel, sofern es dem Opfer gelingt, das Erlittene vor Gericht glaubhaft darzustellen. Leider zeigt die Praxis: je schwerer, je früher und je sadistischer Menschen beschädigt wurden, desto schwieriger ist es, später die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Als Traumatherapeutin arbeite ich seit über 20 Jahren mit Opfern sexueller Gewalt und Ausbeutung, mit schwerst traumatisierten Menschen. Viele von ihnen waren schon als Kind so massiver Gewalt ausgesetzt, dass eine dissoziative Aufspaltung die einzige noch mögliche Überlebensstrategie darstellte.
Dissoziation bedeutet die Abspaltung dessen, was man „im Kopf nicht aushalten kann“. Wenn das Ausmaß des Leidens die eigene Leidensfähigkeit übersteigt, dann wird die Last auf mehrere Schultern im Inneren verteilt. Die Strategie „ich bin das gar nicht, die/der das im Moment alles erlebt“ hilft, sich von dem Leid zu distanzieren, es einer anderen Person im Inneren zu zu ordnen und im Alltag scheinbar normal weiter zu funktionieren. Dieser Mechanismus hilft den Opfern pädokrimineller Ausbeutung, die Qualen zu überleben. Was aber geschieht, wenn die Erinnerung abgespalten bleibt, das Erlebte und Erlittene gar nicht „mir“ sondern „einer anderen Person“ in meinem Inneren zugefügt wurde? Im impliziten Körpergedächtnis werden Körpererinnerungen, Emotionen und Affekte gespeichert, die dem Bewusstsein nicht zugänglich sind und ein Eigenleben führen. Sie können seelische wie körperliche Krankheitssymptome hervorrufen, die oft den auslösenden Geschehnissen nicht zu zu ordnen sind.
Aus guten Gründen verbietet es sich, in der medizinisch-psychologischen Diagnostik wie in der juristischen Beurteilung vom Symptom auf die Ursache schließen zu wollen. Rückenschmerzen z. B. können durch einen Bandscheibenvorfall, Verspannungen, knöchernen Verschleiß oder auch durch frühkindliche Erfahrung von Schlägen und Folter verursacht werden.
Patient/innen kommen in psychotherapeutische Praxen mit der Bitte um Psychotherapie – sie kommen sehr selten mit der Aussage, „ich bin über Jahre sexuell ausgebeutet worden; ich war Opfer pädokriminieller organisierte Gewalt“.
Was bedeutet das? Zum einen muss ein/e Therapeut/in ein Bewusstsein dafür haben oder entwickeln, dass kriminelle Akte und nicht nur neurotische Störungen oder konflikthafte Verhaltensmuster einer psychischen Erkrankung zugrunde liegen können. Zum anderen gilt es zu bedenken, dass diese Gewalttaten „weg dissoziiert“ werden können, das heißt, dem bewussten Zugriff der Patient/innen nicht zugänglich sind. Dennoch sind sie wirksam.
Bei komplex traumatisierten Menschen dauert es oft sehr lange, bis die Zusammenhänge zwischen erlittener Gewalt, körperlichen Beschwerden und psychischer Symptomatik erkennbar werden. Psychotherapeut/innen haben die Aufgabe, dabei zu helfen, ein Narrativ für das Geschehene zu entwickeln, das heißt, Patient/innen lernen erst allmählich Worte für das zu finden, was ihnen widerfahren ist. Dann erst kann das Geschehene in die eigene Biographie integriert werden. Erst wenn kompetente adaptive Netzwerke des Gehirnes in Verbindung treten mit den abgespalten impliziten Erinnerungen der Traumanetzwerke, ist ein Opfer wirklich in der Lage über das Geschehene zu berichten. Dann ist die Tat im expliziten, biographischen Gedächtnis gespeichert und abrufbar.
Und das ist die Crux: nach aussagepsychologischem Standard wird davon ausgegangen, dass das Berichtete solange nicht erlebnisbasiert ist (Nullhyphothese), bis der Begutachtende durch die Schilderung vom Gegenteil überzeugt wird. So ist der therapeutische Prozess der Narrativentwicklung, das heißt, Worte für das Erlebte zu finden, schon ein Beweis dafür, dass das Geschilderte nicht hinreichend erlebnisbasiert sein kann. „Nach jahrelanger Therapie gibt es keine unverfälschte, erlebnisbasierte Aussage mehr!“ – so der Standpunkt der Aussagepsychologie.
Damit sind die Opfer dieser Straftaten oft dreifach gestraft. Als Kinder oder junge Menschen werden sie Opfer von (sexueller) Gewalt, leiden darunter, sind im schulischen und beruflichen Werdegang beeinträchtigt und benachteiligt, kommen im Leben nicht zurecht und werden dann erneut zum Opfer, wenn sie versuchen, im OEG-Verfahren Anerkennung und Ausgleich zu finden oder gar im Strafrecht die Bestrafung von Täter/innen herbei zu führen. Aus Sicht der Traumatherapie ist die Aussagepsychologie deshalb ungeeignet, Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Hinzu kommt, dass die Aussagepsychologie auch den wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Malte Meißner weist darauf hin, dass eine Metaanalyse ergeben habe, dass die aussagepsychologische Begutachtung die an sie gestellten Hoffnungen nicht zu erfüllen vermag. Die Methode sei mit einer bis zu 30 prozentigen Irrtumswahrscheinlichkeit im falsch-negativen wie im falsch-positiven Bereich verbunden. Eine spannende Debatte über die Angemessenheit und die Schwierigkeit aussagepsychologischer Begutachtung wurde auf der Traumafachtagung angestoßen und es bleibt abzuwarten, welche Schlussfolgerungen die Justiz daraus ziehen wird.

III. Interdisziplinäre Traumafachtagung 2016 – Gedächtnisprozesse: Aussagepsychologie und Traumaerinnerung

Tagungsankündigung

Ich glaube Ihnen, doch es lässt sich nicht beweisen. Unter diesem Dilemma leiden alle – bis auf die TäterInnen.

Aussagepsychologische Gutachten werden zur juristischen Wahrheitsfindung eingesetzt. Die konsistente und detailreiche Darstellung von Ereignissen ist eine Voraussetzung im justiziellen Verfahren, um eine Schilderung als erlebnisbasiert bewerten zu können. Traumatische Erinnerungen sind oft lückenhaft und inkonsistent. Ein Trauma übersteigt die kognitiven Verarbeitungsmöglichkeiten eines Menschen. Traumatische Ereignisse werden fragmentiert gespeichert. Häufig werden Einzelheiten, die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein könnten, völlig ausgeblendet, da sie nicht auszuhalten sind. Auf der anderen Seite können selbst minimale Reize als Trigger wirken und dazu führen, dass Betroffene von Erinnerungsdetails und Bildern überwältigt werden.

Traumatisierte sind oft nicht in der Lage, das ihnen Widerfahrene so zu schildern, dass es gemäß den Anforderungen aussagepsychologischer Gutachten in einer Beweiswürdigung vor Gericht glaubhaft erscheint. Dennoch tragen sie die Last der Erweisbarkeit. Eine Verurteilung kommt nur zustande, wenn das Gericht davon ausgehen kann, dass der Tathergang mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so abgelaufen ist, wie vom Opfer geschildert. Verbleibende Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Aussagen und das Fehlen weiterer Beweise müssen in einem Rechtsstaat nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ zum Freispruch des/der Angeklagten führen.

Die III. Interdisziplinäre Traumafachtagung möchte das Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit, Unschuldsvermutung, traumatisch bedingter Sprachlosigkeit der Opfer und der Problematik der Beweiswürdigung thematisieren. Neue Erkenntnisse der Psychotraumatologie und der medizinischen Forschung können die aussagepsychologische Begutachtung ergänzen. Wir möchten diskutieren, wie es gelingen kann, Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ohne Unschuldige zu bestrafen.

Die Tagung wendet sich an ein interdisziplinäres Fachpublikum und soll Interessierte aus den Bereichen Justiz, Kriminalpolizei, Psychotherapie, Opferarbeit, Medizin und sozialer Arbeit ansprechen.

Tagungsbericht III. Interdisziplinäre Traumafachtagung

Flyer III. Interdisziplinäre Traumafachtagung 2016

Grußworte

Grußwort von Karl Kardinal Lehmann
Grußwort des Kardinals, verlesen von Herrn Generalvikär Prälat Giebelmann

Grußwort Prof. Gerhard Robbers, Justizminister RLP

Vorträge

Vortragsfolien Dr. Harald Schickedanz
Vortragstitel: Spuren der Erinnerung

Vortragsfolien Ellert Nijenhuis, Ph.D.
Vortragstitel: „Trauma und Gedächtnis“

Vortragsfolien Prof. Dr. Günter Köhnken
Vortragstitel: Was kann die Aussagepsychologie leisten?

Artikel von Malte Meißner
Titel des Artikels: Der Konflikt der Aussagepsychologie mit dem Stand der Wissenschaft
Statt des Vortragsmanuskriptes finden Sie hier den vollständigen von Herrn Meißner veröffentlichten Artikel, der neben seiner Argumentation auch die vollständligen Quellen enthält.

Die Unterlagen wurden von den Referenten bereit gestellt. Das Trauma Institut übernimmt soweit gesetzlich möglich keine Verantwortung für deren Inhalte.

Vorträge – Abstracts

Vortrag von Dr. Harald Schickedanz: Erinnerungsspuren

In Psychotherapien, gutachterlichen Gesprächen, individuellen wie historisch – gesellschaftlichen Zusammenhängen ist die Frage was ist wahr, historisch, verbürgt, richtig, falsch, gelogen, fantasiert, real, interessengeleitet oder störungsbedingt verzerrt eine vieldiskutierte und umstrittene Angelegenheit.

In diesem umkämpften Feld gibt es mehr Fragen als Antworten und entsprechend nähert sich der Vortragende fragend dem Gegenstand „Erinnerungsspuren“.

Vortrag von Ellert R.S. Nijenhuis, Ph.D.: Traumagedächtnis und Dissoziation

Jedes wichtige Ereignis, das wir erleben, wird Teil unserer Lebensgeschichte. Wenn wir uns daran erinnern und vergangene Erfahrungen mitteilen, erzählen wir diese Geschichten nach. Wir sprechen über die Erfahrungen. So würden wir nicht anfangen zu laufen, wenn wir Freunden erzählen, wie viel Spaß es uns gemacht hat, als wir vor einigen Tagen joggen waren. Wenn wir diese Geschichten erzählen, erkennen wir an, dass wir über unsere vergangenen persönlichen Erfahrungen sprechen, und dass die Gegenwart nun realer ist als die Vergangenheit. Normalerweise verdichten wir vergangene Ereignisse, selbst wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckten, in wenige Sätzen. Und wir sind in der Lage, unsere Geschichte, wenn nötig, zu unterbrechen und später nochmal aufzugreifen. Normale persönliche Erinnerungen sind also Narrative, sie sind versprachlicht, sozial kontextualisiert und unterliegen unserer Kontrolle.

Traumatische Erinnerungen sind anders. Sie werden eher wiederholt statt wiedererzählt und versprachlicht. Sie werden tendenziell so wieder erlebt, als wären sie Teil der Gegenwart. Sie werden gefühlt, gehört, gesehen, geschmeckt und gerochen, ohne (ausreichendes) Bewusstsein dafür, dass es sich um vergangene Ereignisse handelt. Dieses Wiedererleben kann auch defensives Verhalten wie den Schrei nach Hilfe oder Schutzversuche wie Verstecken, Fliehen, Erstarren , Taubwerden, Gelähmtsein , manchmal verbunden mit dem Gefühl von Ohnmacht oder Totstellen umfassen. Es kann auch vorkommen, dass Traumatisierte, die endlich über ihre traumatischen Erlebnisse sprechen können, so davon berichten, als seien sie jemand anderem widerfahren. Kurz, traumatische Erinnerungen sind körperliche und emotionale Erfahrungen, denen die Verdichtung und Symbolfindung ( Versprachlichung) fehlt; sie sind nicht sozial kontextualisiert und sind nicht Teil der persönlichen Lebensgeschichte des Einzelnen geworden. Manchmal sind es Narrative, die nicht oder nur unzureichend als persönliche Erlebnisse begriffen werden.

Das Wiedererleben traumatischer Erinnerungen ist meist verbunden mit einer eigenen Art des Daseins, das metaphorisch beschrieben werden kann als der emotionale Teil einer Persönlichkeit (Emotional Part, EP). Die unpersönliche Besinnung auf ein furchtbares Ereignis ist eher verbunden mit einer anderen Art des Seins, die oft als der anscheinend normale Teil einer Persönlichkeit (ANP) beschrieben wird. Dabei kommt es vor, dass das Individuum, als anscheinend normaler Teil der Person (ANP) nicht oder nut teilweise in der Lage ist, auf die traumatischen Erinnerungen zuzugreifen, auf die der emotionale Teil der Persönlichkeit (EP) zugreifen kann.

Im Alltag, als ANP, versuchen die Betroffenen, die emotionalen Teile zu vermeiden, die sie in sich tragen. Dies bedeutet aber das Fortschreiben der Dissoziation und der damit implizierten Symptome. EPs können trotzdem gleichsam in den normalen Alltag eindringen, beispielsweise, wenn die ANP müde wird oder in Situationen gerät, die an das traumatische Geschehen erinnern. ANPs können diese Intrusionen als Alpträume, Flashbacks oder eine vollständige Wiederholung des Ereignisses erleben. Diese Intrusionen können dazu führen, dass ANPs Erlebnisse wieder aufrufen, an die sie sich vorher nicht erinnern konnten.

Klinische Erfahrungen und wissenschaftliche Forschung haben gezeigt, dass ANP und EP jeweils verschiedene Wünsche, Bedürfnisse, Gefühle, Gedanke und Verhaltensweisen haben und dass sie sich auch in Hinblick auf ihre psychophysiologischen und neurobiologischen Eingenschaften unterscheiden können. Allgemein lässt sich festhalten, dass Traumatisierungen in der Kindheit zu strukturellen Veränderungen des Gehirns führen; insbesondere zu einer Verringerung des Gedächtnisbereichs und zu einem insgesamt geringeren Gehirnvolumen. Es ist zu vermuten, dass dieser Zusammenhang kausal ist.

Die Behandlung von Traumatisierung beinhaltet die Unterstützung der Betroffenen bei der Integration der traumatischen Ereignisse in einer Art und Weise, die sie nicht überfordert. Dafür werden ANP und EP miteinander in Kontakt gebracht, so dass beide Teile erfahren können, was passiert ist. Sie werden in die Lage versetzt, die Vergangenheit zu versprachlichen statt sie immer stetig wieder zu erleben. Dieser schwierige Vorgang ist oft nur durch professionelle Begleitung auf Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zum/zur TherapeutIn möglich. Dies gilt besonders für schwerwiegende chronische Traumatisierungen in der Kindheit. Es ist eine große Herausforderung, vor dem Hintergrund der Erfahrung von Ablehnung und Missbrauch, wieder Vertrauen zu entwickeln. Chronische Traumatisierungen in der Kindheit sind nicht nur ein Problem zwischen VerursacherIn und Opfern. Es ist ein Problem der Familien, aber auch der Gesellschaft als Ganzes, die lieber wegschaut und vergisst, was einer großen Anzahl an Kindern widerfährt, statt sich diesen Verbrechen zu stellen und verantwortungsvoll zu handeln.

Quellen:

Nijenhuis, E.R.S. (2015). The trinity of trauma: Ignorance, fragility, and control. Volume I & II. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht

Van der Hart, O., Nijenhuis, E.R.S., & Steele, K. (2008). Das verfolgte Selbst: Strukturelle Dissoziation der Persönlichkeit und die Behandlung chronischer Traumatisierung. Paderborn: Junfermann.

Vortrag von Professor Dr. Günter Köhnken

Es gibt teilweise verbreitete Missverständnisse über die Methoden, Möglichkeiten und Grenzen aussagepsychologischer Begutachtungen. Einige dieser Missverständnisse betreffen auch den Zusammenhang zwischen Begutachtung und (mutmaßlichem) Trauma und führen hier manchmal zu Konflikten. In meinem Vortrag möchte ich einige dieser Missverständnisse thematisieren, um das Verständnis für die aussagepsychologische Begutachtung zu fördern.

Abstract: Koehnken – Was kann die Aussagepsychologie leisten

Vortrag Malte Meißner (M.Sc.) : Grenzen der Aussagepsychologie

In seinem Urteil vom 30.07.1999 hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass Sachverständige in Verfahren zu sexuellem Missbrauch ausschließlich methodische Mittel anwenden sollen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gerecht werden. Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof die Methodik der Aussagepsychologie als Stand der Wissenschaft beschrieben. Aktuelle Studien zeigen aber, dass die Aussagepsychologie keinesfalls dem Stand der Wissenschaft entspricht. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass sich die aussagepsychologische Methodik vor Gericht verfälschend auswirkt und ihre Anwendung ein Vorgehen nach dem Stand der Wissenschaft verhindert.

Moderation

Dr. PD Karl-Heinz Brisch

Dr. med. habil., Privatdozent, ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Nervenheilkunde, Psychoanalytiker für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Gruppen. Er ist ebenso in spezieller Traumapsycho­therapie ausgebildet.

Er leitet die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie am Dr. von Haunerschen Kinderspital der Universität München.

Er ist berufen auf den weltweit ersten Lehrstuhl für „Early Life Care“ an der Paracelsus-Medizinische-Privatuniversität in Salzburg.

Sein klinische Tätigkeit und sein Forschungsschwerpunkt umfasst den Bereich der frühkindlichen Entwicklung und der Bindungspsychotherapie in allen Altersgruppen.

Er entwickelte die Präventionsprogramme SAFE®-Sichere Ausbildung für Eltern und B.A.S.E.®-Babywatching. Er ist Gründungsmitglied der Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit (GAIMH e. V. – German-Speaking Association for Infant Mental Health) und war viele Jahre lang im Vorstand.

II. Interdisziplinäre Trauma-Fachtagung – Wir Sind Viele (2014 in Mainz)

Tagungsankündigung

Täglich werden zehntausende von kinderpornographischen Seiten im Internet aufgerufen. Die Opfer werden immer jünger, die sadistischen Quälereien immer brutaler. Kinder, die im organisierten pädokriminellen Kontext misshandelt, missbraucht und ausgebeutet werden, überleben, indem sie sich innerlich aufspalten, die Last der Qual auf mehrere innere Schultern verteilen. Sie werden Viele, werden multipel, entwickeln eine dissoziative Identitätsstörung. Dadurch funktionieren sie im Alltag scheinbar normal. Das Abrichten der Opfer erfolgt zumeist in ritualisierter Form unter Ausnutzung aller Methoden, die wir als „weiße Folter“ kennen. Manche der Opfer werden später selbst zu Tätern. Opfer und Täter brauchen therapeutische Unterstützung, um den Teufelskreis von Misshandlung und Gewalt durchbrechen zu können.

Psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Opfer extremer Gewalt im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen und der Psychotherapierichtlinien sind leider nicht ausreichend. Wer so lange und so intensiv misshandelt wurde, braucht längere und intensivere therapeutische Behandlung.

Tätertherapie ist bislang konzeptionell weniger weit entwickelt. Sie ist aber notwendig, um zu verhindern, dass Kinder zu Opfern werden. Tätertherapie bedeutet Opferschutz.

Dieses Fortbildungsangebot richtete sich an alle, die mit Opfern ritualisierter Gewalt und organisierter Pädokriminalität beruflich zu tun haben, insbesondere an Personen, die bei der Polizei, der Justiz oder in erziehenden und sozialen Berufen sowie in der Medizin und Psychotherapie arbeiten. 20 Workshops (jeweils max. 30-35 Personen) und vier Vorträge boten ca. 200 Teilnehmenden die Gelegenheit, sich mit der Problematik vertiefend auseinanderzusetzen. Das Theaterstück Jenseits vom Tag griff das Thema künstlerisch auf.

Tagungsbericht
Der Tagungsbericht fasst den Ablauf und die Inhalte der Tagung kurz für Sie zusammen.

Flyer II. Traumafachtagung

Unterlagen zur Tagung

Wir haben die Referent_Innen angefragt, auf dieser Seite Folien und weiterführende Materialien zur Verfügung zu stellen.

folgende Unterlagen stehen bereit:

Nicki und die Bärenbande

Link zum Film „Ein Körper mit System“ und zu weiteren Filmen.

Link zu einem DIS-Kurs und zu aktuellen Neuigkeiten

Brigitte Hahn

Link zum Film „Im Namen des Teufels: Rituelle Gewalt in satanischen Sekten“ des Bistums Münster

Helga Ströhle

Folien zum Workshop von Helga Ströhle
Die gesellschaftsploitische Dimension von Verleugnung in punkto sexualisierter Gewalt

Michaela Huber

Folien zum Vortrag von Michaela Huber
Viele im Netz der Pädokriminalität

Folien zum Workshop „Extreme Gewalt – Extreme Dissoziation“

Folien zum Workshop „Lösung aus Gewaltverhältnissen – äußerlich und innerlich“

Johanna Sommer – Initiative Phoenix

Folien zum Workshop „Initiative Phoenix – Verbesserung der Therapiebedingungen für Komplextraumatisierte“

Dr. Kristina Scheuffgen

Folien zum Workshop „Therapie von sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen“

Prof. Dr. Ludwig Salgo

Folien zum Workshop „Kindeswohlgefährdung und das Recht zu schützen“

Claudia Fischer

Folien zum Workshop „Sadistische Gewalt in der Berichterstattung“

Anmerkung: Die Unterlagen und Links wurden von den Referent_Innen bereit gestellt. Das Trauma Institut übernimmt soweit gesetzlich möglich keine Verantwortung für deren Inhalte.

Grußworte

Grußwort von Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz

Verehrte Frau Dr. Bosse!

Verehrte Mitwirkende und Teilnehmer an der II. Interdisziplinären Trauma-Fachtagung

am 28./29. März 2014 in Mainz!

Zu den bestürzenden Ereignissen in unserer Gesellschaft gehört die wachsende Flut von kinderpornografischen Seiten im Internet. Man hat wohl zu lange die verheerenden Folgen ignoriert oder zu wenig ernst genommen. In der Zwischenzeit sind die angewendete Gewalt immer raffinierter, die Opfer immer jünger und die Last der sadistischen Gewalt in den Seelen der jungen Menschen schwerer geworden. Es zeigt sich auch, dass internationale Ringe im Hintergrund stehen, die sich gut tarnen können. Die Anwendung subtiler Gewalt und die Verbreitung entsprechender Szenen verbinden sich auch immer mehr mit einem riesigen finanziellen Geschäft, das ziemlich skrupellos ist.

Gegen diese vielfach vernetzten und geschickt getarnten Interessen versagen oft die rechtlichen Mittel des modernen Staates. Die internationalen Verflechtungen machen einen Zugriff schwierig. In den Wissenschaften sind es sehr viele Disziplinen, die auf ihre Weise einen partiellen Zugang haben. Umso notwendiger sind ein Zusammenwirken aller Kompetenzen und ein Austausch der damit gemachten Erfahrungen. Die Verwundungen in den Seelen der Betroffenen sitzen tief und kommen oft erst spät ans Licht. Immer stärker wächst die Einsicht, dass ein interdisziplinärer Austausch bis zu einem gewissen Grad diese überaus negativen Wirkungen erkennen, eindämmen und hoffentlich immer mehr verhindern kann.

Ich möchte Frau Dr. Brigitte Bosse vom Trauma-Institut Mainz herzlich danken für die wiederholte Initiative, die sie nun nach der ersten Trauma-Fachtagung ergriffen hat, um besonders den Opfern ritualisierter Gewalt und organisierter Pädokriminalität nachzugehen. Vielleicht sind unsere großen Einrichtungen vor allem auch in der Wissenschaft manchmal zu schwerfällig und wenig beweglich, um rechtzeitig, das heißt früh genug, diese Untaten aufzuspüren, um den Teufelskreis von Misshandlung und Gewalt durchbrechen zu können. Dies gilt auch für die Regelung kostenintensiver psychotherapeutischer Behandlungsmöglichkeiten von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen, besonders in Fällen extremer Gewalt. Dies gilt auch für die Entwicklung einer Opfer- und Tätertherapie.

Wir haben fast alle zu wenig und zu spät die verheerenden Folgen solcher Gewalt im Leben von Menschen, besonders von Kindern und Jugendlichen, erkannt und streckenweise auch ignoriert. Man ist bestürzt, wenn man erkennen muss, wie verheerend diese gewalttätigen Umtriebe die Personalität und Identität der Opfer nachhaltig beeinträchtigen, wenn nicht gar zerstören können. Darum rütteln Sie mit dem Motto Ihrer Tagung viele auf, wenn Sie ausrufen: „Wir sind Viele“. Sie mahnen uns, unsere Gleichgültigkeit aufzugeben.

Darum möchte ich Ihnen allen, Frau Dr. Bosse, den Vortragenden und den interessierten Teilnehmern für diese Initiative sehr herzlich danken. Wir fördern diese Initiative gerne. Ich bin überzeugt, dass wir mit vereinten Kräften ein neues Bewusstsein für diese Aufgaben schaffen können. Dafür wünsche ich Ihnen ein gutes Gelingen und mit Gottes Segen auch die Stärkung heilender Kräfte.

In dankbarer Verbundenheit

Ihr

Karl Kardinal Lehmann

Bischof von Mainz

Rede von Ministerin Irene Alt

Sehr geehrte Frau Dr. Bosse,

sehr geehrte Frau Engelhardt,

sehr geehrter Herr Arldt,

sehr geehrte Damen und Herren Referentinnen und Referenten,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte Sie sehr herzlich zur zweiten Interdisziplinären Trauma-Fachtagung hier im Schloss Waldthausen begrüßen.

Traumata können Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen erleiden. Da sind Kriege zu nennen, Naturkatastrophen oder etwa Autounfälle. Nach wie vor fällt es uns aber schwer zu glauben und zu verstehen, dass es auch viele Erwachsene und Kinder gibt, die bewusst traumatisiert werden.

Die erste Interdisziplinären Fachtagung 2012 unter dem Titel „Gewalt macht sprachlos“ hat untersucht, was Traumatisierung bedeutet und was sie mit den Gehirnen und Körpern der Opfer macht.

Fragen waren dabei etwa:

  • Wie können Opfer in die Lage versetzt werden, sich Hilfe zu holen, trotz großer Abhängigkeiten vom Gewalttäter?
  • Oder welche Hürden sind zu überwinden – auch in den Köpfen von Fachleuten – damit Betroffene sich Unterstützung sichern können?

Diese erste Interdisziplinäre Fachtagung vor zwei Jahren traf auf großes Interesse und Zustimmung. Ich freue mich sehr, dass auch die zweite Trauma-Fachtagung auf solch große Resonanz gestoßen ist.

Die heutige Fachtagung nimmt extreme Formen der Traumatisierung in den Blick, also zum Beispiel Traumatisierungen durch ritualisierte Gewalt und organisierte Pädokriminalität.

Die Täter in diesen Bereichen traumatisieren bewusst Erwachsene und Kinder, um sie sich gefügig zu machen.

Sie traumatisieren die Opfer dabei in ritualisierter Form – etwa in satanistischen Ritualen, die mit sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung verbunden sein können. Dabei haben sich Parallelen gezeigt zu Misshandlungen und sexuellem Missbrauch in geschlossenen Institutionen, wie Heimen. Die große Macht des Gewalttäters erklärt, warum die Opfer erst viele Jahre später den Mut haben, über das erlittene Unrecht zu sprechen oder die Schuldigen anzuzeigen.

Frau Dr. Bosse ist es zu verdanken, dass wir heute über ritualisierte Gewalt besser Bescheid wissen. Mit ihrer Untersuchung aus dem Jahr 2007 hat sie uns die Augen darüber geöffnet, dass es ritualisierte Gewalt auch in Rheinland-Pfalz gibt.

Nur wenige Berufsgruppen, wie psychotherapeutische und medizinische Fachkräfte, hatten damals Kontakt zu Betroffenen und Kenntnis über diese Gewaltform.

Im Zuge ihrer Untersuchung hat Frau Dr. Bosse über 1000 Vertragstherapeutinnen und -therapeuten in Rheinland-Pfalz befragt. In 12 Prozent der Fälle berichteten die Therapeutinnen und Therapeuten von ritualisierter Gewalt – insgesamt handelte es sich um 67 Fälle.

Dabei berichteten die Befragten auch von 16 Tötungsdelikten im Kontext mit ritualisierter Gewalt, die aber weder polizeilich noch staatsanwaltschaftlich bekannt wurden.

Dramatisch war auch das Ergebnis, dass etwa die Hälfte der überwiegend weiblichen 63 Opfer noch immer in Täterkontakt standen.

Es ist für uns sehr schwer zu begreifen, dass es ein solches Ausmaß an Macht und Menschenverachtung bei uns gibt. Eine Parallelwelt zu unserer so scheinbar freundlichen Alltagswelt.

Wir müssen aber hinschauen und unsere Unterstützungsangebote darauf ausrichten, sonst finden Betroffene keine Hilfe und sind dem Terror weiter ausgeliefert.

Auch die von mir geförderten Beratungseinrichtungen gegen Gewalt an Frauen – insbesondere die Frauennotrufe – berichten von traumatisierten Frauen.

Mit diesen Betroffenen haben die Mitarbeiterinnen mittlerweile viel Erfahrung in der Beratung und Behandlung.

Wenn sich die Betroffenen aber in mehrere Persönlichkeiten aufgespaltet haben, um die gewaltvolle Erfahrung zu überleben, sind die Fachfrauen vor sehr große Herausforderungen gestellt.

Auch therapeutische und juristische Fachleute kommen oft an die Grenzen ihrer professionellen Möglichkeiten, wenn es darum geht die Abhängigkeit vom Täter aufzulösen oder die Fälle rechtlich einzuordnen.

Besonders schwierig sind 3 Dinge:

  1. der Ausstieg der Opfer,
  2. eine passende sozialpädagogische oder therapeutische Unterstützung zu finden, und
  3. eine erfolgreiche Strafverfolgung der Täter.

Wir müssen zum Beispiel nur an die Situation vieler Vergewaltigungsopfer in Gerichtsprozessen denken:

Sie treffen oft auf Mythen und Vorurteile, die ihre Position schwächen.

Durch extreme Gewalt entstandene Gedächtnislücken können außerdem häufig von der Verteidigung genutzt werden, um die Glaubwürdigkeit des Täters und seine Darstellung aufzuwerten.

  • Bei unserem Thema verhält es sich ebenso:

Das Glaubwürdigkeitsproblem von Opfern ritualisierter Gewalt oder auch von sexuell missbrauchten Kindern vor Gericht ist ähnlich schwierig.

Um so wichtiger ist es, dass sich

  • Vertreterinnen und Vertreter der Polizei,
  • der Justiz,
  • der erziehenden und sozialen Berufe
  • sowie aus der Medizin und Psychotherapie

zusammensetzen und beraten, welche neuen Wege und vernetzten Angebote sich für Opfer extremster Gewalt eignen.

So geht es auch heute um gesetzliche Leistungen für Opfer extremster Gewalt, um neue Therapieansätze, um Empowerment der Opfer und wie ein Ausstieg und eine Trennung von den Tätern gelingen kann.

Es ist Frau Dr. Bosse zu verdanken, dass sie dieses „heiße Eisen“ nicht losgelassen hat, sondern in einer zweiten Fachtagung mit der interdisziplinären Vernetzung und dem Austausch fortfährt.

Hierbei wird es auch darum gehen professionelle Vorurteile auszuräumen und sich für Sichtweisen und Einstellungsmuster zu öffnen, die dem ein oder anderen von Ihnen bislang vielleicht eher fremd waren.

„Wir sind Viele“ – der Titel der Fachtagung – hat für mich noch eine andere Bedeutung, die Mut macht:

Damit sind möglicherweise nicht nur die multiplen Opfer gemeint, sondern vielleicht auch Sie, die zahlreichen Fachleute.

Sie sind die „Vielen“, die sich mit den anderen „Vielen“ immer weiter vernetzen und neue Wege beschreiten, um besser helfen zu können.

„Wir sind Viele“ heißt also: Für die Opfer stehen viele Helfer bereit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich danke Frau Dr. Bosse ganz herzlich für ihr großes Engagement und dafür, dass sie die Mühe auf sich genommen hat, eine zweite, hoch interessante Fachtagung zu dem Thema zu organisieren.

Ich halte diese Veranstaltung für einen wichtigen Meilenstein zur Bearbeitung der komplexen Fragestellungen zu Traumatisierungen.

Auch deshalb habe ich diese Fachtagung gerne finanziell unterstützt.

Ich wünsche der Veranstaltung viel Aufmerksamkeit und Erfolg.

Vielen Dank.

Berichterstattung – Ärzteblatt Rheinland-Pfalz

Das Ärzteblatt Rheinland-Pfalz hat in seiner Ausgabe vom Mai 2014 einen Tagungsbericht über die Trauma-Fachtagung veröffentlicht. Der Text ist auf der Seite des Ärzteblatts öffentlich zugänglich. Wenn Sie den Bericht lesen möchten, klicken Sie bitte hier.

Tagungsevaluation

Am 28. und 29. März 2014 veranstaltete das Trauma Institut Mainz die II. Interdisziplinäre Traumafachtagung in Mainz. Über 200 Teilnehmende aus den Fachbereichen soziale Arbeit, Pädagogik, Psychotherapie, Medizin, Theologie, Justiz und Polizei kamen, um sich mit dem Thema „Wir sind Viele – Opfer ritualisierter Gewalt und organisierter Pädokriminalität“ auseinander zu setzen. Es ging um Menschen, die in Folge extremer Gewalt in früher Kindheit eine dissoziative Identitätsstörung entwickelt haben. Der Interdisziplinäre Ansatz wurde durch eine Vielfalt an Formen der Auseinandersetzung betont. So gab es neben Schwerpunktvorträgen ein breites Workshopangebot, Filme, Theater und Gespräche mit Betroffenen.

Die Tagung war ein voller Erfolg. Etwas über die Hälfte der Teilnehmenden füllte einen Evaluationsbogen aus. Ein Großteil der Beteiligten gab an, fachlich dazu gelernt zu haben, für über 80% war die Tagung auch beruflich relevant. Die Struktur der Fachtagung, der interdisziplinäre Anteil und die Abwechslung von Fachvorträgen, Filmen und Workshops kam bei den Teilnehmenden sehr gut an (sehr gut und gut: 91% der Teilnehmenden).

Allerdings wurde zu Recht bemängelt, dass der interdisziplinäre Ansatz nicht bei allen Angeboten stringent genug eingehalten wurde, so dass einige Inhalte ohne (psychotherapeutisches) Fachwissen nur schwer verständlich gewesen seien. Sehr gelobt wurde, dass auch Betroffene auf der Tagung zu Wort kamen. Einige betonten in Ihren Rückmeldungen, „der Beitrag von den Nickis war der absolute Höhepunkt“.

Insgesamt wurde die Tagung auf einer Notenskala von 1-6 mit der Note 1,8 bewertet.

Das Trauma Institut Mainz freut sich über diese gute Resonanz.