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III. Interdisziplinäre Traumafachtagung 2016 – Gedächtnisprozesse: Aussagepsychologie und Traumaerinnerung

Tagungsankündigung

Ich glaube Ihnen, doch es lässt sich nicht beweisen. Unter diesem Dilemma leiden alle – bis auf die TäterInnen.

Aussagepsychologische Gutachten werden zur juristischen Wahrheitsfindung eingesetzt. Die konsistente und detailreiche Darstellung von Ereignissen ist eine Voraussetzung im justiziellen Verfahren, um eine Schilderung als erlebnisbasiert bewerten zu können. Traumatische Erinnerungen sind oft lückenhaft und inkonsistent. Ein Trauma übersteigt die kognitiven Verarbeitungsmöglichkeiten eines Menschen. Traumatische Ereignisse werden fragmentiert gespeichert. Häufig werden Einzelheiten, die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein könnten, völlig ausgeblendet, da sie nicht auszuhalten sind. Auf der anderen Seite können selbst minimale Reize als Trigger wirken und dazu führen, dass Betroffene von Erinnerungsdetails und Bildern überwältigt werden.

Traumatisierte sind oft nicht in der Lage, das ihnen Widerfahrene so zu schildern, dass es gemäß den Anforderungen aussagepsychologischer Gutachten in einer Beweiswürdigung vor Gericht glaubhaft erscheint. Dennoch tragen sie die Last der Erweisbarkeit. Eine Verurteilung kommt nur zustande, wenn das Gericht davon ausgehen kann, dass der Tathergang mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so abgelaufen ist, wie vom Opfer geschildert. Verbleibende Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Aussagen und das Fehlen weiterer Beweise müssen in einem Rechtsstaat nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ zum Freispruch des/der Angeklagten führen.

Die III. Interdisziplinäre Traumafachtagung möchte das Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit, Unschuldsvermutung, traumatisch bedingter Sprachlosigkeit der Opfer und der Problematik der Beweiswürdigung thematisieren. Neue Erkenntnisse der Psychotraumatologie und der medizinischen Forschung können die aussagepsychologische Begutachtung ergänzen. Wir möchten diskutieren, wie es gelingen kann, Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, ohne Unschuldige zu bestrafen.

Die Tagung wendet sich an ein interdisziplinäres Fachpublikum und soll Interessierte aus den Bereichen Justiz, Kriminalpolizei, Psychotherapie, Opferarbeit, Medizin und sozialer Arbeit ansprechen.

Tagungsbericht III. Interdisziplinäre Traumafachtagung

Flyer III. Interdisziplinäre Traumafachtagung 2016

Grußworte

Grußwort von Karl Kardinal Lehmann
Grußwort des Kardinals, verlesen von Herrn Generalvikär Prälat Giebelmann

Grußwort Prof. Gerhard Robbers, Justizminister RLP

Vorträge

Vortragsfolien Dr. Harald Schickedanz
Vortragstitel: Spuren der Erinnerung

Vortragsfolien Ellert Nijenhuis, Ph.D.
Vortragstitel: „Trauma und Gedächtnis“

Vortragsfolien Prof. Dr. Günter Köhnken
Vortragstitel: Was kann die Aussagepsychologie leisten?

Artikel von Malte Meißner
Titel des Artikels: Der Konflikt der Aussagepsychologie mit dem Stand der Wissenschaft
Statt des Vortragsmanuskriptes finden Sie hier den vollständigen von Herrn Meißner veröffentlichten Artikel, der neben seiner Argumentation auch die vollständligen Quellen enthält.

Die Unterlagen wurden von den Referenten bereit gestellt. Das Trauma Institut übernimmt soweit gesetzlich möglich keine Verantwortung für deren Inhalte.

Vorträge – Abstracts

Vortrag von Dr. Harald Schickedanz: Erinnerungsspuren

In Psychotherapien, gutachterlichen Gesprächen, individuellen wie historisch – gesellschaftlichen Zusammenhängen ist die Frage was ist wahr, historisch, verbürgt, richtig, falsch, gelogen, fantasiert, real, interessengeleitet oder störungsbedingt verzerrt eine vieldiskutierte und umstrittene Angelegenheit.

In diesem umkämpften Feld gibt es mehr Fragen als Antworten und entsprechend nähert sich der Vortragende fragend dem Gegenstand „Erinnerungsspuren“.

Vortrag von Ellert R.S. Nijenhuis, Ph.D.: Traumagedächtnis und Dissoziation

Jedes wichtige Ereignis, das wir erleben, wird Teil unserer Lebensgeschichte. Wenn wir uns daran erinnern und vergangene Erfahrungen mitteilen, erzählen wir diese Geschichten nach. Wir sprechen über die Erfahrungen. So würden wir nicht anfangen zu laufen, wenn wir Freunden erzählen, wie viel Spaß es uns gemacht hat, als wir vor einigen Tagen joggen waren. Wenn wir diese Geschichten erzählen, erkennen wir an, dass wir über unsere vergangenen persönlichen Erfahrungen sprechen, und dass die Gegenwart nun realer ist als die Vergangenheit. Normalerweise verdichten wir vergangene Ereignisse, selbst wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckten, in wenige Sätzen. Und wir sind in der Lage, unsere Geschichte, wenn nötig, zu unterbrechen und später nochmal aufzugreifen. Normale persönliche Erinnerungen sind also Narrative, sie sind versprachlicht, sozial kontextualisiert und unterliegen unserer Kontrolle.

Traumatische Erinnerungen sind anders. Sie werden eher wiederholt statt wiedererzählt und versprachlicht. Sie werden tendenziell so wieder erlebt, als wären sie Teil der Gegenwart. Sie werden gefühlt, gehört, gesehen, geschmeckt und gerochen, ohne (ausreichendes) Bewusstsein dafür, dass es sich um vergangene Ereignisse handelt. Dieses Wiedererleben kann auch defensives Verhalten wie den Schrei nach Hilfe oder Schutzversuche wie Verstecken, Fliehen, Erstarren , Taubwerden, Gelähmtsein , manchmal verbunden mit dem Gefühl von Ohnmacht oder Totstellen umfassen. Es kann auch vorkommen, dass Traumatisierte, die endlich über ihre traumatischen Erlebnisse sprechen können, so davon berichten, als seien sie jemand anderem widerfahren. Kurz, traumatische Erinnerungen sind körperliche und emotionale Erfahrungen, denen die Verdichtung und Symbolfindung ( Versprachlichung) fehlt; sie sind nicht sozial kontextualisiert und sind nicht Teil der persönlichen Lebensgeschichte des Einzelnen geworden. Manchmal sind es Narrative, die nicht oder nur unzureichend als persönliche Erlebnisse begriffen werden.

Das Wiedererleben traumatischer Erinnerungen ist meist verbunden mit einer eigenen Art des Daseins, das metaphorisch beschrieben werden kann als der emotionale Teil einer Persönlichkeit (Emotional Part, EP). Die unpersönliche Besinnung auf ein furchtbares Ereignis ist eher verbunden mit einer anderen Art des Seins, die oft als der anscheinend normale Teil einer Persönlichkeit (ANP) beschrieben wird. Dabei kommt es vor, dass das Individuum, als anscheinend normaler Teil der Person (ANP) nicht oder nut teilweise in der Lage ist, auf die traumatischen Erinnerungen zuzugreifen, auf die der emotionale Teil der Persönlichkeit (EP) zugreifen kann.

Im Alltag, als ANP, versuchen die Betroffenen, die emotionalen Teile zu vermeiden, die sie in sich tragen. Dies bedeutet aber das Fortschreiben der Dissoziation und der damit implizierten Symptome. EPs können trotzdem gleichsam in den normalen Alltag eindringen, beispielsweise, wenn die ANP müde wird oder in Situationen gerät, die an das traumatische Geschehen erinnern. ANPs können diese Intrusionen als Alpträume, Flashbacks oder eine vollständige Wiederholung des Ereignisses erleben. Diese Intrusionen können dazu führen, dass ANPs Erlebnisse wieder aufrufen, an die sie sich vorher nicht erinnern konnten.

Klinische Erfahrungen und wissenschaftliche Forschung haben gezeigt, dass ANP und EP jeweils verschiedene Wünsche, Bedürfnisse, Gefühle, Gedanke und Verhaltensweisen haben und dass sie sich auch in Hinblick auf ihre psychophysiologischen und neurobiologischen Eingenschaften unterscheiden können. Allgemein lässt sich festhalten, dass Traumatisierungen in der Kindheit zu strukturellen Veränderungen des Gehirns führen; insbesondere zu einer Verringerung des Gedächtnisbereichs und zu einem insgesamt geringeren Gehirnvolumen. Es ist zu vermuten, dass dieser Zusammenhang kausal ist.

Die Behandlung von Traumatisierung beinhaltet die Unterstützung der Betroffenen bei der Integration der traumatischen Ereignisse in einer Art und Weise, die sie nicht überfordert. Dafür werden ANP und EP miteinander in Kontakt gebracht, so dass beide Teile erfahren können, was passiert ist. Sie werden in die Lage versetzt, die Vergangenheit zu versprachlichen statt sie immer stetig wieder zu erleben. Dieser schwierige Vorgang ist oft nur durch professionelle Begleitung auf Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zum/zur TherapeutIn möglich. Dies gilt besonders für schwerwiegende chronische Traumatisierungen in der Kindheit. Es ist eine große Herausforderung, vor dem Hintergrund der Erfahrung von Ablehnung und Missbrauch, wieder Vertrauen zu entwickeln. Chronische Traumatisierungen in der Kindheit sind nicht nur ein Problem zwischen VerursacherIn und Opfern. Es ist ein Problem der Familien, aber auch der Gesellschaft als Ganzes, die lieber wegschaut und vergisst, was einer großen Anzahl an Kindern widerfährt, statt sich diesen Verbrechen zu stellen und verantwortungsvoll zu handeln.

Quellen:

Nijenhuis, E.R.S. (2015). The trinity of trauma: Ignorance, fragility, and control. Volume I & II. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht

Van der Hart, O., Nijenhuis, E.R.S., & Steele, K. (2008). Das verfolgte Selbst: Strukturelle Dissoziation der Persönlichkeit und die Behandlung chronischer Traumatisierung. Paderborn: Junfermann.

Vortrag von Professor Dr. Günter Köhnken

Es gibt teilweise verbreitete Missverständnisse über die Methoden, Möglichkeiten und Grenzen aussagepsychologischer Begutachtungen. Einige dieser Missverständnisse betreffen auch den Zusammenhang zwischen Begutachtung und (mutmaßlichem) Trauma und führen hier manchmal zu Konflikten. In meinem Vortrag möchte ich einige dieser Missverständnisse thematisieren, um das Verständnis für die aussagepsychologische Begutachtung zu fördern.

Abstract: Koehnken – Was kann die Aussagepsychologie leisten

Vortrag Malte Meißner (M.Sc.) : Grenzen der Aussagepsychologie

In seinem Urteil vom 30.07.1999 hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass Sachverständige in Verfahren zu sexuellem Missbrauch ausschließlich methodische Mittel anwenden sollen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gerecht werden. Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof die Methodik der Aussagepsychologie als Stand der Wissenschaft beschrieben. Aktuelle Studien zeigen aber, dass die Aussagepsychologie keinesfalls dem Stand der Wissenschaft entspricht. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass sich die aussagepsychologische Methodik vor Gericht verfälschend auswirkt und ihre Anwendung ein Vorgehen nach dem Stand der Wissenschaft verhindert.

Moderation

Dr. PD Karl-Heinz Brisch

Dr. med. habil., Privatdozent, ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Nervenheilkunde, Psychoanalytiker für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Gruppen. Er ist ebenso in spezieller Traumapsycho­therapie ausgebildet.

Er leitet die Abteilung für Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie am Dr. von Haunerschen Kinderspital der Universität München.

Er ist berufen auf den weltweit ersten Lehrstuhl für „Early Life Care“ an der Paracelsus-Medizinische-Privatuniversität in Salzburg.

Sein klinische Tätigkeit und sein Forschungsschwerpunkt umfasst den Bereich der frühkindlichen Entwicklung und der Bindungspsychotherapie in allen Altersgruppen.

Er entwickelte die Präventionsprogramme SAFE®-Sichere Ausbildung für Eltern und B.A.S.E.®-Babywatching. Er ist Gründungsmitglied der Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit (GAIMH e. V. – German-Speaking Association for Infant Mental Health) und war viele Jahre lang im Vorstand.

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