Für Betroffene und deren AnwältInnen bietet das Trauma Insittut Mainz Beratung bei Ablehnung von Anträgen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetz (OEG) und Glaubwürdigkeitsbegutachtungen an.
Dr. Brigitte Bosse arbeitet seit zwanzig Jahren in der Schnittstelle zwischen juristischen und psychotherapeutischen Fragestellungen im Bereich des Opferschutzgesetzes. Weder die rein psychologische noch die rein juristische Herangehensweise vermag es, den Folgen komplexer frühkindlicher Traumatisierung alleine gerecht zu werden. Vor Gericht bedarf es der Zusammenführung beider Perspektiven, um Ansprüche angemessen vertreten und druchszetzen zu können.
Eine zentrale Rolle in gerichtlichen Auseinandersetzungen spielen Glaubhaftigkeitsbegutachtungen. Diese Glaubhaftigkeitsbegutachtungen werden jedoch komplexen Störungen oft nicht gerecht – sie unterschätzen häufig die dissoziativen und körperlichen / somatischen Folgen von frühkindlicher Traumatisierung. Mit fundiertem Hintergrundwissen lässt sich eine begründete Gegendarstellung juristisch leichter erfolgreich vertreten. Ich möchte Betroffene und AnwältInnen dabei unterstützen.
Dr. Bosse bietet Beratung und Unterstützung sowie wissenschaftlich fundierte Argumentationshilfe bei ablehnenden Bescheiden an. Durch ihre langjährige Erfahrung kann sie zum Beispiel helfen, Unstimmigkeiten in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung aufzudecken.
Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch unter 06131 234628 oder per E-mail unter
dr.bosse[at]traumainstitutmainz.de.
Diese Beratung findet zu denselben Bedingungen wie die Supervision statt.